Wie bereits berichtet, hat die Bundesregierung Klage gegen die Europäische Kommission beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht. Denn aus der Sicht der Bundesregierung sind bestimmte Baunormen der EU unzureichend oder lückenhaft umgesetzt. Würden die Normen in der jetzigen Form angewendet, wären die Bauwerkssicherheit sowie der Umwelt- und Gesundheitsschutz der Bevölkerung – so die Bundesregierung – gefährdet. Ziel der Klage der Bundesregierung ist es, einen rechtsverbindlichen Rahmen zu schaffen, der den Erlass nationaler Ergänzungsregeln ermöglicht.
Nunmehr hat der Vorsitzende der Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz, Dr.-Ing. Gerhard Scheuermann, das Deutsche Institut für Normung (DIN) um Unterstützung bei der Überarbeitung defizitärer harmonisierter Normen gebeten, die harmonisierte Verfahren und Kriterien für die Bewertung der Leistungen dieser Bauprodukte in Bezug auf ihre “Wesentlichen Merkmale“ vermissen lassen. Das berichtet das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) auf ihrer Internet-Seite. Als Grundlage für die Zusammenarbeit soll eine “Prioritätenliste” dienen. Das Schreiben an das DIN sowie die “Prioritätenliste” sind auf der Internet-Seite des DIBt zum Download bereitgestellt.
Die Klage der Bundesregierung gegen die Europäische Union ist auch im Hinblick auf die Bauwerkintegrierte Photovoltaik von Bedeutung. In der “Prioritätenliste” wird die harmonisierte Bestimmung hEN 14449 (Glas im Bauwesen) auf Seite 31 genannt. Es bleibt also mit Spannung abzuwarten, wie der EuGH die Sache entscheiden wird.